Familienrecht
In Scheidungssachen, Unterhaltsstreitigkeiten, Kindschaftssachen, sowie in allen sonstigen
familienrechtlichen Angelegenheiten, werden Sie von mir kompetent beraten und vertreten.
Insbesondere habe ich mich auf Fragen im internationalen Familienrecht spezialisiert.
Gerade Ehen zwischen Ehegatten verschiedener Staatsangehörigkeiten führen häufig zur
Anwendung ausländischer Rechtsordnungen. Bei familienrechtlichen Problemen können Sie
hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten jederzeit kurzfristig von mir im Rahmen eines
Beratungsgesprächs informiert werden.
Erbrecht
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Erbrecht, im Besonderen in der interessensgerechten Beratung bei der Testamentsgestaltung und bei der Nachlassabwicklung
nach einem Todesfall. Mit einem nach dem Willen des Erblassers ausgestalteten Testament
können Erbrechtsstreitigkeiten nach einem Todesfall meist vermieden werden. Aufgrund meiner
Erfahrungen im internationalen Erbrecht berate ich Sie auch gerne in solchen Fällen.
Ein internationaler Erbfall liegt vor, sobald ein deutscher Erblasser seinen Nachlass oder einen
Teil davon im Ausland belegen hat oder wenn ein Erblasser eine ausländische Staatsangehörigkeit
hat und im Inland Nachlass vorhanden ist.
Strafrecht
Außerdem bin ich auch auf den verschiedensten strafrechtlichen Gebieten tätig. Insbesondere
im Verkehrsstrafrecht, vielfach in Zusammenhang mit Alkohol- bzw. Drogenproblemen,
werden häufig Mandate erteilt. Ein drohendes Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug kann
durch anwaltlichen Beistand oftmals noch abgewendet werden.
Neben den oben genannten Fachgebieten werden Sie von mir selbstverständlich in allen
Bereichen des allgemeinen Zivilrechts beraten und vertreten.